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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Allgemeines

1. Für sämtliche sowie zukünftige Lieferungen und Leistungen von Attempto Printmedien gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Vereinbarungen, welche von den vorliegenden AGB´s abweichen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Attempto Printmedien.

 

3. Sollten eine oder mehrere der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder nichtig werden, berühren diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

II. Angebote

1. Die in individuellen Angeboten genannten Preise und Bedingungen beziehen sich nur auf die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten.


2. Bei Materialpreiserhöhungen und/oder Lohnsteigerungen, die zwischen Angebotsabgabe und Angebotserteilung auftreten, behält sich Attempto Printmedien eine Preisänderung bei der Auftragsbestätigung vor. Diese Bestimmung gilt nicht bei Nichtkaufleuten, für Waren und Leistungen, welche von Attempto Printmedien innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden, es sei denn, sie werden im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses geliefert oder erbracht.

 

3. Alle Preise verstehen sich in Euro, rein netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

III. Druckdaten und Entwürfe

1. Wir führen alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus.

 

2. Entwürfe werden in Originalgröße farbig ausgeführt.

 

3. Um Attempto Printemdien bei der Fertigung der Entwürfe zu unterstützen ist es erforderlich die bisherigen Geschäftsdrucke, Werbemittel, usw. zur Verfügung zu stellen. Des weiteren sind Angaben der ungefähren Gestaltung anhand der vorgelegten Unterlagen und Informationen für die Analyse sowie Angaben der Änderungswünsche, falls Entwürfe von Attempto Printmedien geändert werden sollen, anzugeben. Nachdem der Besteller den Entwurf erhalten hat, können geringfügige Änderungen dieses Entwurfs ohne weitere Kosten durchgeführt werden. Weitere Entwürfe können nur zu den Listenpreisen von Attempto Printmedien geliefert werden.

 

4. Damit Attempto Printmedien seine Maschinendisposition, Druckplatteneinteilung, usw. vornehmen kann, ist eine Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Entwurfs nötig. Sollte der Besteller innerhalb dieser Frist den Entwurf nicht genehmigt oder mit seinen Änderungswünschen zurückgesandt haben, ist Attempto Printmedien berechtigt, den Listenpreis für den Entwurf und eventuell weitere angefallene Kosten zu berechnen. Sie ist dann von der Ausführung des Druckauftrages befreit.

 

5. Der Kunde hat die Pflicht, die Druckdaten vor Übermittlung an Attempto Printmedien, sorgfältig zu überprüfen.

 

6. Die Gefahr der somit möglicherweise entstehenden Fehldrucke infolge fehlerhafter Druckdaten bzw. mangelhafter Entwurfsprüfung trägt allein der Kunde.

IV. Probedruck, Druckgenehmigung

1. Probedrucke, die in jedem Falle Maschinenplatten voraussetzen, werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert, und zwar nur bei Vergütung der entsprechenden beachtlichen Kosten. Etwaige Änderungen auf Probedruckplatten verursachen weitere vom Besteller zu bezahlende Kosten.

 

2. Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder des Probedrucks oder eines Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb den Entwurf oder Probedruck oder Auflagendruck aus einer früheren Lieferung auf den gesamten Inhalt und seiner Anordnung (Firmenname, Branchenbezeichnung, Hinweiszeichen, Faltstriche, Fernruf, Fernschreiber, Geldkonten, Spalteneinteilung, büromaschinengerechte Ausführung usw.) genau durchzusehen. Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor der Ausführung des Drucks keinen weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche nur unverbindlich vorgemerkt werden.


V.Mängelrüge

1. Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Die vorgesehenen Papiere und Papierfarben sind nur unverbindliche Richtlinien; Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Reißfestigkeit, Papierfarbe und Gewicht lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden. Der Besteller kann daher insoweit keine Wandlung, Minderung, Nachbesserung oder Schadenersatz verlangen.

 

2. Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art sowie bei Folien kann Attempto Printmedien für Durchschrift, Druckqualität, Lagerfähigkeit usw. nur in dem Umfang Gewähr übernehmen, als sie von den Lieferern gegeben wird. Wird Mängelrüge erhoben, ist Attempto Printmedien berechtigt, die Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller bzw. Lieferanten abzutreten; jegliche weitere Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche an Attempto Printmedien sind in diesem Falle ausgeschlossen. Nichtkaufleute haben, abweichend von Satz 2, das Recht, Minderung unter Ausschluss von Wandlung und Schadenersatz auch für Folgeschäden zu verlangen. Attempto Printmedien kann die Minderung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung abwehren.


3. Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, sondern nur stapelweise geprüft. Eine Mängelrüge kann deshalb nur dann erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3 % der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen. Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben.
Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


4. Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.


5. Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche Attempto Printmedien nicht schriftlich als begründet anerkannt hat, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und auch Zahlungsansprüche gegenüber Attempto Printmedien aus anderen Aufträgen nicht aufrechnen.


VI. Abrufaufträge

1. Ruft der Kunde einen Abruf-Auftrag nicht fristgerecht ab, so ist er verpflichtet, 20 % der Rechnungssumme als Schadenersatz zu zahlen.


2. Nichtkaufleute haben das Recht, nachzuweisen, dass Attempto Printmedien kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als 20 % entstanden ist. Der Schadenersatz ist dann entsprechend geringer.


3. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Attempto Printmedien bleiben unberührt.

VII. Lieferung, Mehr- oder Minderlieferung

1. Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, unfrei ab Werk, 78315 Radolfszell, Fritz-Reichle-Ring 18, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.


2. Teillieferungen sind zulässig.


3. Bei Sonderfertigung ist Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestätigten Menge zulässig. Der Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.


4. Ergibt sich bei nummerierten Sätzen eine Mehrlieferung, dann wird die Mehrauflage ohne Nummer geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist.

VIII. Herkunftszeichen

1. Attempto Printmedien ist berechtigt, auf den Geschäftsdrucksachen links unten ein Herkunftszeichen in branchenüblicher Form anzubringen.

IX. Lieferzeit

1.Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der Bestellung bzw. bei Druckaufträgen mit dem Eingang der Druckgenehmigung des Bestellers oder, falls sie nicht erforderlich ist, mit der Auftragsbestätigung.


2.Bei Eintritt von Umständen, welche Attempto Printmedien nicht zu vertreten hat, steht ihr frei, die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung zu verschieben.


3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller, ohne dass ihm ein Ersatzanspruch zusteht, berechtigt, vom Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, schriftlich zurückzutreten. Das gleiche Recht hat Attempto Printmedien.


X. Verpackung


1. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme ist nicht möglich.

XI. Zahlung

1. Zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.


2. Ist eine Geschäftsdruck-Werbform bestellt, die neben Blickfang- bzw. Briefblatt-Entwürfen auch Folge-Geschäftsdruck-Entwürfe umfasst, so entfallen 2/3 des gesamten Preises auf die Blickfang- bzw. Briefblatt-Entwürfe und sind bei deren Vorlage zu bezahlen. 1/3 des gesamten Preises entfällt auf die Folge-Geschäftsdruck-Entwürfe und ist bei deren Vorlage zu bezahlen.


3. Entwurfsarbeiten sind, da sie künstlerisches Werk darstellen, ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu bezahlen. Bei Stundung oder Zahlungsverzug des Bestellers kann Attempto Printmedien 4 % Zinsen über Landeszentralbankdiskont, mindestens jedoch 10 % Zinsen verlangen.


4. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.


5. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.


6. Sollte Attempto Printmedien unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit oder die Vermögenslage des Bestellers erhalten oder gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so kann Attempto Printmedien an laufenden Aufträgen die Weiterarbeit einstellen, sofortige Bezahlung verlangen, und die Durchführung weiterer oder noch nicht abgewickelter Aufträge von Vorauszahlung oder Sicherheiten abhängig machen.

XII. Berichtigungen

1. Irrtümer, die Attempto Printmedien bei der Vorlage des Angebots oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung unterlaufen, berechtigen Attempto Printmedien nach Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

XIII. Haftungsausschluss

1. Attempto Printmedien haftet nicht für Fehler, die der Besteller bei der Druckgenehmigung übersehen hat.


2. Attempto Printmedien prüft nicht, ob ihre Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe, gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen. Sie schließt insoweit jede Haftung, auch für mittelbaren Schaden des Bestellers aus.


3. Attempto Printmedien haftet nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden des Bestellers, gleich aus welchem Grund. Die Rechtsbehelfe des Bestellers sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend aufgezählt.

XIV. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Attempto Printmedien. Der Eigentumsvorbehalt gilt für alle Artikel, auch wenn sie bereits bezahlt sind, bis zur Höhe unserer Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung tritt er zu unserer Sicherung an uns ab. Er ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der von uns gelieferten Waren oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf dieser Ware ist erst nach vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen zulässig.

XV. Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen usw.

1. Attempto Printmedien behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an ihren Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druckträgern usw., wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


2. Der Besteller darf Entwürfe von Attempto Printmedien nicht vervielfältigen, es sei denn, Attempto Printmedien stimmt schriftlich zu. Im allgemeinen gibt Attempto Printmedien diese Zustimmung, ausgenommen Entwürfe für Geschäftsdrucke. Dazu zählen Briefblätter, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen, Postkarten, Geschäftskarten usw., also alle Druckarbeiten, die zur Zeit der Auftragsausführung zum Druckprogramm von Attempto Printmedien gehören.


3. Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme usw. bleiben auch nach Bezahlung Eigentum von Attempto Printmedien mit Ausnahme der durch Attempto Printmedien dem Besteller zur Vervielfältigung schriftlich freigegebenen Entwürfe.

XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Attempto Printmedien.


2. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Schecksachen, ist Radolfzell, soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

XVII. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Etwaige vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den vorstehenden Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.

 

Attempto Printmedien, Juni 2011